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Trade ERP Sanktionslisten Prüfung

Sanktionslistenprüfung im ERP: automatisiert und rechtssicher


Wer Ware liefert, muss prüfen, ob der Empfänger auf einer Sanktionsliste steht - und zwar bei jeder Lieferung!
Nicht nur im Export und unabhängig davon, ob der Kunde in Deutschland sitzt. Die meisten Händler kommen dieser Pflicht bisher nur unzureichend nach, oft mit Excel-Listen oder gar nicht.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus §130 OWiG, §9 OWiG sowie §13 und §14 Abs. 2 StGB. Sie betrifft jeden Geschäftspartner – auch Mitarbeiter – und muss regelmäßig wiederholt werden, wobei das Unternehmen selbst definiert, was „regelmäßig" bedeutet. Bei Versäumnissen haftet die Geschäftsführung persönlich, in fast jeder Rechtsform.

Die Sanktionslistenprüfung in enventa Trade ERP übernimmt diesen Abgleich

  1. automatisch,
  2. dokumentiert,
  3. nachweisfähig!

Automatischer Abgleich im Hintergrund

Für Bestandskunden läuft die Sanktionslistenprüfung als Hintergrund-Job mit konfigurierbarer Regelmäßigkeit – jährlich für den gesamten Kundenstamm, täglich oder stündlich für Neuanlagen. Die Prüfung erfolgt auf Kundenebene, nicht auf Artikelebene.

Bei Bestelleingang über Webshop oder Marktplatz prüft das System ebenfalls automatisch anhand der Rechnungsadresse, auch bei anonymen Gast-Bestellungen. Liegt ein Treffer vor, wird die Lieferung nicht ausgelöst. Die Ware bleibt im Lager.

Dokumentiert & Nachweisfähig:
Der Umgang mit Treffern

Bei einem Treffer unterscheidet das System zwei Fälle:

1. Ein False Positive lässt sich vom Compliance-Beauftragten als „gut" markieren (Whitelisting).

2. Echter Treffer: Bei einem echten Treffer geht automatisch eine Wiedervorlage an den hinterlegten Compliance-Beauftragten. Jede Prüfung wird protokolliert, als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Zoll.

‍Use Case

Ein Neukunde bestellt über den Webshop eines technischen Großhändlers. Noch bevor die Lieferung ausgelöst wird, prüft das System automatisch anhand der Rechnungsadresse, ob der Kunde auf einer Sanktionsliste steht. Der Compliance-Beauftragte muss nur eingreifen, wenn es tatsächlich einen Treffer gibt – in den meisten Fällen läuft die Bestellung ohne Verzögerung weiter. Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung werden protokolliert, sodass der Händler im Fall einer behördlichen Prüfung jederzeit nachweisen kann, dass er seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen ist.‍

Ihre Vorteile

  • Bis zu 90–95 % weniger manueller Compliance-Aufwand
  • Rund 15 Minuten Zeitersparnis pro Neukundenprüfung – bei einem Webshop-Umsatzanteil von 70–80 % ein erheblicher Faktor
  • Rechtssichere Dokumentation und Nachweisfähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden und Zoll
  • Verfügbar ab Nordwest-Version 47, unabhängig vom enventa Business Hub nutzbar
  • Ohne Begrenzung der Nutzerzahl, zusätzlich lizenzierbar

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