Digitaler Produktpass & EU-Nachhaltigkeitsrecht: Was die Fashion-Branche jetzt wissen muss
Die Europäische Union verschärft ihre Anforderungen an Nachhaltigkeit und Transparenz auch in der Modeindustrie - und zwar schneller, als viele Unternehmen bisher realisiert haben. Mit drei neuen Verordnungen werden ab 2025 schrittweise weitreichende Dokumentations- und Nachweispflichten eingeführt, die letztlich im Digitalen Produktpass (DPP) gipfeln. Wer jetzt noch nicht mit der Planung begonnen hat, riskiert, die Fristen zu verpassen.

Drei Verordnungen, ein gemeinsames Ziel
Hinter den Abkürzungen ESPR, PPWR, EUDR und DPP verbergen sich drei Regelwerke und ein definierter Datensatz zum Lebenszyklus eines Produkts. Sie alle zahlen auf dasselbe Ziel ein: weniger Wegwerfkultur, mehr Transparenz in der Lieferkette und ein längeres Leben für Produkte.
ESPR – Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte: Die Eco Design for Sustainable Products Regulation tritt am 19. Juli 2025 in Kraft und bringt zunächst ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware. Unternehmen dürfen Textilien künftig nur noch in definierten Ausnahmefällen vernichten — etwa bei abgelaufenen Designlizenzen oder aus medizinischen Gründen. Jede Vernichtung muss einem von zehn anerkannten Ausnahmegründen zugeordnet und jährlich gegenüber den Behörden deklariert werden. Die Dokumentationspflicht beträgt fünf Jahre. Große Unternehmen sind ab Juli 2025 betroffen, für kleinere und mittlere Betriebe greift die Regelung spätestens 2030.
PPWR – EU-Verpackungsverordnung: Ab dem 12. August 2025 gilt die Packaging and Packaging Waste Regulation für die gesamte Branche. Betroffen ist jede Art von Verpackung: Versandkartons, Polybags, Schuhkarton-Einlagen, Plastikbügel, Aufkleber — alles, was ein Produkt auf dem Weg zum Kunden umhüllt. Für jede Verpackungskomponente muss eine Konformitätserklärung vorliegen, die Grenzwerte für Mikroplastik, Recyclinganteile und Schwermetalle nachweist. Bis 2030 kommt eine weitere Anforderung hinzu: Kein Versandpaket darf mehr als 50 Prozent Leerraum enthalten.
EUDR – Entwaldungsverordnung: Die EU Deforestation Regulation richtet sich an Unternehmen, die Materialien wie Leder, Kautschuk oder Holzprodukte (z. B. Holzknöpfe) in den Verkehr bringen. Sie müssen nachweisen, dass für die Erzeugung dieser Rohstoffe kein Regenwald abgeholzt wurde — inklusive GPS-Koordinaten des Ursprungsgebiets. Wichtig: Die Pflicht trifft den Erst-in-Verkehrbringer des Rohstoffs, nicht zwingend den Schuhhersteller, der fertiges Leder verarbeitet. Baumwolle wurde zuletzt aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. KMU folgen den größeren Unternehmen mit einem zeitlichen Versatz von etwa einem halben Jahr.
DPP – Digitaler Produktpass: Der Digitale Produktpass ist ein Bestandteil der Ökodesign-Verordnung und das Kernstück der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie - nicht nur für Textilien. Er wird voraussichtlich ab Mitte 2028 verpflichtend. In der Fashion-Branche erhält jedes Kleidungsstück verpflichtend einen QR-Code — am Hänger oder auf dem Etikett— der auf eine zentrale Datenbank verweist. Zusätzlich können dafür auch weitere Medien wie NFC genutzt werden. Verbraucher, Händler und Behörden können in dieser Datenbank alle relevanten Produktinformationen abrufen: Materialzusammensetzung, Pflegehinweise, Recyclinganteil, CO₂-Fußabdruck, Reparaturmöglichkeiten und Herkunftsnachweise.
Die gesetzliche Grundlage für den DPP ist noch nicht final verabschiedet, die Absichtserklärung der EU ist jedoch eindeutig. Aktuell ist geplant, dass die Pflicht auf Artikelebene (EAN) greift — eine Kennzeichnung auf Chargen- oder Seriennummernebene bleibt optional, ermöglicht aber erweiterte Funktionen wie die digitale Abbildung von Reparaturhistorien.
Warum 2028 näher ist als gedacht
Der häufigste Denkfehler: „Bis 2028 ist noch Zeit." Tatsächlich müssen die Daten für den Digitalen Produktpass bereits beim Lieferanten erhoben werden — und zwar bevor die Kollektion in den Markt geht. Wer 2028 liefern will, muss spätestens 2026/2027 mit der Datenpflege beginnen, Lieferanten „onboarden“ und die eigenen Systeme vorbereiten. Kollektionsplanung und Beschaffungszyklen lassen wenig Spielraum für einen späteren Start.
Wie ein ERP-System unterstützt
Die Masse an Daten, die für alle vier Verordnungen gesammelt, strukturiert und vorgehalten werden muss, lässt sich realistischerweise nicht mit Excel-Listen oder manuellen Prozessen bewältigen. Ein modernes ERP-System kann hier an mehreren Stellen entlasten:
•Zentrale Datenpflege: Verpackungsdaten, Materialzusammensetzungen undLieferantenzertifikate werden einmalig im System erfasst und stehen für allegesetzlich geforderten Reports zur Verfügung.
• Automatisierte Reporting-Funktionen: Jahreserklärungen nach ESPR undKonformitätsnachweise nach PPWR können auf Knopfdruck generiert werden, anstattmühsam aus verschiedenen Quellen zusammengestellt zu werden.
• Lieferanten-Integration: Über ein Lieferantenportal können Zertifikate,Herkunftsnachweise und Materialangaben direkt vom Lieferanten digitalübermittelt werden. Automatische Erinnerungen bei ablaufenden Zertifikatensorgen für lückenlose Dokumentation.
• KI-gestützte Datenerfassung: Automatische Auslesung von Lieferscheinen undZertifikaten, ohne dass Daten manuell übertragen werden müssen.
• DPP als cloudbasierte Plattform: Der Digitale Produktpass lässt sich sinnvollals eigenständige Cloud-Anwendung abbilden, die mit dem ERP-Systemsynchronisiert ist, aber auch für andere Systeme oder als Standalone-Lösungnutzbar bleibt.
Der Digitale Produktpass als Chance
Der Digitale Produktpass ist mehr als eine Compliance-Pflicht. Er bietet Fashion-Unternehmen die Möglichkeit, Nachhaltigkeit aktiv als Markenbotschaft zu kommunizieren: Ein Verbraucher, der den QR-Code scannt, sieht auf einen Blick, dass das Kleidungsstück ohne Kinderarbeit produziert wurde, einen hohen Recyclinganteil hat oder nach GOTS zertifiziert ist. Darüber hinaus lässt sich der DPP mit dem eigenen Onlineshop verknüpfen — als digitaler Einstiegspunkt, der passende Produkte empfiehlt und so den Wiederkauf fördert.
Die enventa fashion solutions hat mit der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsanforderungen in der ERP-Software bereits begonnen und wird erste Lösungen in 3. und 4. Quartal 2026 vorstellen. Am 29.09. findet das nächste Webinar zum Digitalen Produktpass statt. Hier informieren!